Nutzungsbedingungen OXE

Diese Nutzungsbedingungen beinhalten die Bestimmungen zur Nutzung von OXE in dem wie in der Auftragsbestätigung beschriebenen Umfang. OXE wird zur Miete als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt. Die motor4 GmbH & Co. KG, in der Folge "m4" genannt, unterbreitet dem Kunden eine Angebot OXE zu abonnieren und zu nutzen. Indem der Kunde einen Auftrag zur Nutzung von OXE erteilt und über seine erstellten Zugangsdaten diese Anwendung nutzt, stimmt er den vorliegenden Nutzungsbedingungen zu.


Der Kunde erklärt sich durch die Annahme des Angebotes und die Nutzung der Anwendung mit diesen Bestimmungen einverstanden. Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und m4. m4 widerspricht hiermit jeglichen diesen Bestimmungen widersprechenden Bedingungen des Kunden.


Ist der Kunde mit diesen Bestimmungen oder Teilen davon nicht einverstanden, so darf er die OXE nicht über einen Internet-Browser aufrufen. Bereits erteilte Zugangsdaten werden in diesem Falle unverzüglich gelöscht.


Da m4 keine Kopie für den Kunden speichert, empfehlen wir, diese Bestimmungen zu lesen, auszudrucken und eine Kopie zu den Unterlagen zu nehmen.


§ 1 Nutzungsgegenstand

Gegenstand der Nutzung ist die über einen Internet-Browser bereitgestellte SaaS-Dienstleistung OXE inklusive aller Module, Konnektoren, Widgets, Hilfsprogramme, Programmbibliotheken, Skripte, Demonstrationsdateien, Programmbeschreibung und Nutzungsanleitungen. Dem Kunden ist bewusst, dass es nicht möglich ist, eine Anwendung so zu erstellen, dass diese nach dem aktuellen Stand der Technik in allen Browsern und Systemumgebungen fehlerfrei funktioniert. Gegenstand der Nutzung ist ausschließlich der Versionsstand von OXE, der Systemumgebung sowie der ausgewiesenen Browser-Versionen in der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.

§ 2 Nutzungszeitraum

Es gelten die folgenden Bedingungen für die zeitliche Nutzung von OXE:

  • Die Nutzung von OXE „Abonnement“ (regelmäßige Inanspruchnahme der SaaS-Dienstleistung).
  • Die Nutzung beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung durch m4. Es verlängert sich automatisch um den Zeitraum, der in § 4 der AGBs aufgeführt ist.
  • Der Zeitraum für die Nutzung von OXE ist in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Sie enthält den aktuellen Nutzungsumfang für die Nutzung der Anwendung sowie die aktuellen Entgelte.
  • Der Kunde kann die Nutzung durch eine fristgerechte Kündigung des Abonnements beenden.

§ 3 Nutzungsart

Die Nutzung von m4 erfolgt ausschließlich über einen Internet-Browser, dessen Versionsstand und Funktion den aktuellen Vorgaben von m4 entspricht.


Es gibt folgende Nutzungsarten der Anwendung:

  • Nutzung zur Miete als Abonnement – Software-as-a-Service (SaaS) – OXE ist auf einem Computersystem installiert, welches innerhalb der Systemumgebung von m4 liegt. Ein Zugriff auf die Anwendung ist inner- und außerhalb der Systemumgebung des Kunden möglich.
  • Nutzung zur Miete auf einem Computersystem, welches innerhalb der Systemumgebung des Kunden liegt.
  • Es stehen je nach Leistungsumfang, browserbasierte administrative und redaktionelle Zugänge für Mitarbeiter von m4 zur Verfügung. Mittels eines sog. „Log-In“ haben diese Mitarbeiter die Möglichkeit auf die Anwendung zuzugreifen und einzelne Bereiche zu verwalten.

§ 4 Teststellung

OXE kann als Teststellung für einen begrenzten Zeitraum und innerhalb des ausgewiesenen Nutzungsumfangs durch den Kunden genutzt werden. Ist dieser Zeitraum verstrichen, wird die Nutzung von OXE automatisch gesperrt oder geht in einen kostenpflichtigen Nutzungsumfang als Abonnement über. Der Kunde wird bei der Bestellung einer Teststellung über die kostenpflichtige Nutzung und das damit verbundene Abonnement informiert. Möchte der Kunde die Nutzung der Anwendung als kostenpflichtiges Abonnement nicht fortsetzten, muss er diesem widersprechen

§ 5 Nutzungsumfang

Die Nutzung von OXE und der damit verbundene Umfang ist in der Auftragsbestätigung von m4 ausgewiesen. Die damit verbundene Leistungsumfang ist für den Kunden, seine Nutzer und Teilnehmer verbindlich. Grundsätzlich ist die Nutzung von OXE für weitergehende Zwecke als die in der Auftragsbestätigung zwischen dem Kunden und m4 vereinbart nicht zulässig. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung des Nutzungsumfangs durch seine Nutzer sowie Teilnehmer. Sollte der Kunde bzw. seine Nutzer und Teilnehmer nicht sicher über den Nutzungsumfang und die damit verbundenen Bedingungen sein, so hat er sich im Vorfeld der Nutzung von OXE bei m4 über den Nutzungsumfang zu informieren.


Für die Nutzung gelten des Weiteren folgende Bestimmungen:

  • Der Nutzungsumfang und damit die Anzahl von Nutzern und Teilnehmern insgesamt ist verbindlich in der Auftragsbestätigung definiert.
  • Die Zahl der Nutzer mit einem Benutzerzugang zu OXE sowie der Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.
  • Der Nutzungs- und Leistungsumfang von OXE ist zu Beginn der Vertragslaufzeit vollumfänglich und eigenverantwortlich durch den Kunden, seine Nutzer sowie Teilnehmer zu prüfen.
  • Der Nutzungs- und Leistungsumfang von OXE ist zu Beginn der Vertragslaufzeit vollumfänglich und eigenverantwortlich durch den Kunden, seine Nutzer sowie Teilnehmer zu prüfen.
  • Als Teilnehmer gelten sonstige Dritte, wie Kunden oder Geschäftspartner des Kunden.
  • Die Nutzung von OXE ist nur für Nutzer gestattet, die zum Unternehmen des Kunden gehören.
  • Eine Umwandlung des Nutzungsumfangs ist nur nach Absprache mit m4 möglich. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Nutzungsumfang eigenmächtig zu erweitern.
  • Die Erstellung bzw. Weitergabe von Nutzerzugängen durch die Nutzer des Kunden zwecks Weitergabe an unbekannte Dritte ist nicht gestattet.
  • Die Nutzung von OXE für private Zwecke ist untersagt.
  • Ein Nutzer darf nur den durch m4 bereitgestellten Benutzerzugang für eine Anwendung verwenden. Ein Nutzungsrecht für andere als die vom Kunden benannten Nutzer ist nicht gegeben. Es ist nicht zulässig
  • Eine indirekte Nutzung von OXE über eine Schnittstelle, Source-Code oder eine Drittanwendung, bedarf des Einverständnisses durch m4.
  • Die Übertragung der Nutzungsrechte von OXE auf einen Dritten ist nicht gestattet. Des Weiteren dürfen einem Dritten keine Zugänge sowie jedwede schriftlichen Materialien übermittelt werden.
  • Die Vermietung, der Verleih sowie der Betrieb von OXE zur Nutzung durch Dritte über ein Computersystem des Kunden oder eines seiner Dienstleister ist ausdrücklich untersagt.

§ 6 Nutzung von Inhalten

Bei einer Nutzung von OXE können Inhalte gespeichert, versendet oder Materialien von anderen empfangen werden. m4 beansprucht kein Eigentum an den Inhalten des Kunden. Diese Inhalte verbleiben beim Kunden, für die der Kunde verantwortlich ist und seine Nutzer und Teilnehmer selbstverantwortlich über die Speicherung von Inhalten informiert.


Im Rahmen der Nutzung von OXE teilt der Kunde, seine Nutzer sowie Teilnehmer, Inhalte mit anderen, und stimmt somit ausdrücklich zu, dass diese Personen berechtigt sind, die jeweiligen Inhalte für den Zweck, für den der Kunde, die Nutzer bzw. Teilnehmer sie über die Anwendung verfügbar gemacht haben, kostenlos und weltweit zu nutzen, zu speichern, aufzuzeichnen, zu vervielfältigen, zu versenden, zu übertragen, zu teilen, anzuzeigen und weiterzugeben. Falls der Kunde dessen Nutzer oder auch die Teilnehmer, anderen Personen diese Möglichkeit nicht einräumen möchten, so ist ausschließlich der Kunde dafür verantwortliche diese Inhalte nicht freizugeben.


Mit der Nutzung von OXE sichert der Kunde, dessen Nutzer und Teilnehmer für die Geltungsdauer dieser Bestimmungen zu und gewährleistet, dass er/sie alle erforderlichen Rechte an den Inhalten besitzt (und besitzen wird), die in oder über die Anwendung hochgeladen, gespeichert oder mit anderen geteilt werden, und dass die Erfassung, Verwendung und Aufbewahrung dieser Inhalte mithilfe der Anwendung nicht gegen Gesetze oder die Rechte anderer verstoßen. Es wird des Weiteren dringend empfohlen, regelmäßig Sicherungskopien von Inhalten zu erstellen. m4 kann nicht für Inhalte oder die Materialien verantwortlich gemacht werden, die andere unter Verwendung der Anwendung hochladen, speichern oder teilen.


§ 7 Verpflichtung im Rahmen der Nutzung

Inhalte, Materialien oder Handlungen, die diese Bestimmungen verletzen, sind nicht erlaubt. Mit der Zustimmung zu diesen Bestimmungen geht der Kunde seine Nutzer sowie Teilnehmer die Verpflichtung ein, sich an folgende Regeln zu halten:

  • Es ist nicht gestattet, unrechtmäßige Handlungen vorzunehmen.
  • Es ist nicht gestattet, wissentlich einen Zugang zur Anwendung an Dritte weiterzugeben, die die Anwendung für Ihren Gebrauch nutzen können.
  • Es ist zu unterlassen, wissentlich Beschränkungen des Zugriffs auf die Anwendung zu umgehen.
  • Es ist zu unterlassen, wissentlich die Verfügbarkeit der Anwendung einzuschränken oder herabzusetzen, indem die eigene Verwendung bzw. dessen Gebrauch die Nutzung der Anwendung in jeglicher Form behindert oder außer Betrieb setzt. Dies beinhaltet die Anzahl der Nutzer und Teilnehmer sowie die Verwendung von Dateigrößen und deren Format.
  • Jedwede Handlung, die Kinder ausnutzt, Kindern schadet oder zu schaden droht, ist zu unterlassen.
  • Es ist untersagt, unangemessene Inhalte oder anderes Material (das z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Pornografie, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder kriminelle Handlungen zum Inhalt hat) zu veröffentlichen oder über die Anwendungen zu teilen.
  • Es sind Handlungen zu unterlassen, die betrügerisch, falsch oder irreführend sind (z.B. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld fordern, sich als jemand anderes ausgeben, die Anwendungen manipulieren, um Wiedergabezähler zu erhöhen oder Rankings, Bewertungen oder Kommentare zu beeinflussen).
  • Es ist zu unterlassen, die dem Auftragnehmer, der Anwendung oder anderen Schaden zufügen (wie z. B. das Übertragen von Viren, das Belästigen anderer, das Posten terroristischer oder gewaltextremistischer Inhalte, Hassreden oder Aufrufe zur Gewalt gegen andere).
  • Es dürfen nicht die Rechte anderer verletzt werden (z. B. durch nicht autorisiertes Weitergeben oder Freigeben von urheberrechtlich geschützter Musik oder von anderem urheberrechtlich geschütztem Material, den Weiterverkauf oder anderweitigen Vertrieb von Diensten oder Fotos).
  • Es sind Handlungen zu unterlassen, die die Privatsphäre von Dritten verletzen.
  • Es ist nicht gestattet, andere bei einem Verstoß gegen diese Regeln zu unterstützen.

m4 behält sich das Recht vor, Inhalte zu verweigern, wenn sie die für die Anwendung zulässigen Grenzen für Speicher oder Dateigröße überschreiten. Wenn der Auftraggeber seine Nutzer bzw. Teilnehmer wesentlich gegen diese Bestimmungen verstößt, ist m4 berechtigt, Schritte hiergegen einzuleiten; dazu gehört, dass m4 die Bereitstellung von OXE einstellt und die Zugangsdaten des Kunden aus wichtigem Grund fristlos sperrt bzw. löscht. m4 behält sich außerdem das Recht vor, die Inhalte des Kunden jederzeit zu sperren oder aus der Anwendung zu entfernen, wenn m4 zur Kenntnis gelangt, dass die Inhalte möglicherweise gegen anwendbares Recht oder diese Bestimmungen verstoßen. m4 behält sich das Recht zur Überprüfung von Inhalten des Kunden vor, soweit dies zur Untersuchung mutmaßlicher Verstöße gegen diese Bestimmungen erforderlich ist. m4 überwacht die Anwendung jedoch nicht und unternimmt auch nicht den Versuch hierzu.

§ 8 Erweiterung der Nutzung

Der Auftraggeber hat folgende Option die Nutzung an einer Anwendung zu erweitern:

  • Der Nutzungsumfang von OXE kann jederzeit durch den Erwerb eines „Upgrades“ auf ein Abonnement mit mehr Nutzungsumfang erweitert werden.
  • OXE kann jederzeit durch die im Abonnement ausgewiesenen optionalen Zusatzleistungen erweitert werden.

§ 9 Nutzungsentgelte

Über mögliche Entgelte für die Nutzung von OXE zur Miete und der damit verbundenen Leistungsumfang wird m4 dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung ein individuelles Angebot unterbreiten.

Die im Rahmen der Nutzung von OXE erhobenen Entgelte werden in der von m4 erstellten Auftragsbestätigung ausgewiesen. Ändert sich der Nutzungsumfang der Anwendung durch den Kunden während der Vertragslaufzeit, z.B. durch den Wechsel des Abonnements, bedingt dies auch umgehend eine Anpassung der aktuell ausgewiesenen Nutzungsentgelte.

Mit der vollumfänglichen Zahlung aller vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelte und Leistungen, erhält der Kunde das Recht zur Nutzung von OXE durch die von ihm benannten Nutzer. Eine Anpassung von Nutzungsentgelten ist aufgrund einer Änderung des Nutzungsumfanges während der Laufzeit möglich.



Stand März 2022

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